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Die Einschulung Ihres Kindes
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Liebe Eltern,
Ihr Kind wird im nächsten Jahr eingeschult, Sie haben von uns die Einladung zur Anmeldung erhalten und es bestehen, besonders wenn es Ihr erstes Kind ist, sicher viele Fragen.
Diese Informationsschrift soll Ihnen eine kleine Hilfe sein und Sie auf dem Weg bis zur Einschulungsfeier Ihres Kindes begleiten.


Schulanmeldung

Die Anmeldungstermine hängen in den Kindertagesstätten aus und werden auch in der regionalen Presse veröffentlicht. Zusätzlich finden Sie diese auch auf unserer Homepage www.grundschule-am-storchennest.de. Hier finden Sie auch das Anmeldeformular, das Sie aber auch bei der Anmeldung im Sekretariat erhalten können. Zur Anmeldung bringen Sie bitte die Geburtsurkunde Ihres Kindes mit. Bei der Anmeldung geben Sie bitte auch den Fragebogen über die Sprachkenntnisse Ihres Kindes ab. Alle Kinder, die in Niedersachsen zum Schulbesuch angemeldet werden, müssen überprüft werden, ob sie über die entsprechenden Deutschkenntnisse verfügen.
Wir stützen uns bei der Einschätzung der Kinder auf Ihre Aussagen und auf die Aussagen der Kindertagesstätten. Sollten Zweifel bestehen, kommen Lehrerinnen unserer Schule in die jeweilige Kindertagesstätte und führen eine Sprachstandserhebung durch. Bei bestehenden Defiziten wird ihr Kind zur Teilnahme an einer besonderen sprachfördernden Maßnahme verpflichtet, die wir in den jeweiligen Kindertagesstätten durchführen. Hierüber werden Sie dann ggfs. von uns schriftlich benachrichtigt.


Schulpflicht

Schulpflichtig sind alle Kinder die bis zum 30.09.2012 das 6. Lebensjahr vollendet haben, wobei der 1.10.2012 hier mit eingerechnet wird.
Alle Kinder, die im Einzugsbereich der Grundschule- am Storchennest müssen bei uns angemeldet werden. Sollten Sie Ihr Kind in einer privaten Ersatzschule anmelden wollen, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf und legen Sie dann die entsprechende Anmeldebestätigung vor.

 

Schulärztliche Untersuchung

Im Verlauf des Jahres vor der Einschulung wird Ihr Kind zu einer Untersuchung vom schulärztlichen Dienst der Region eingeladen. Je nach Alter des Kindes werden Ihnen unterschiedliche Termine angeboten. Sie werden von der Region entsprechend benachrichtigt.
Diese Untersuchung ist keine Schulreifeprüfung.
Neben der Erhebung des körperlichen Befundes werden die Bewegungsfähigkeit, die Sprache, das Seh- und Hörvermögen sowie die Wahrnehmung und die Aufmerksamkeit Ihres Kindes untersucht.
Unter folgender Internetadresse finden Sie weitere Informationen:
http://www.hannover.de/gesundheit_soziales/jugendliche/jugendmedizin_neu/angebote/Schulanfaenger.html
Grundsätzlich geht man heute davon aus, dass Kinder mit Erreichen des entsprechenden Alters fähig sind, die Schule zu besuchen. Ein obligatorischer Schulreifetest, wie er in früheren Jahren durchgeführt wurde, findet nicht mehr statt.
Sollten bei der Feststellung der körperlichen, sozialen und kognitiven Voraussetzungen Zweifel auftreten, ob Ihr Kind in der Lage ist, die Anforderungen eines 1. Schuljahres zu bewältigen, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.
Wir besuchen dann diese Kinder in den Kindertagesstätten, um uns selbst ein genaueres Bild vom Entwicklungstand des jeweiligen Kindes zu machen. Dies trifft im übrigen auch auf alle „Kann-Kinder" zu, also die Kinder, die vom Alter her noch nicht schulpflichtig sind, bei denen die Eltern jedoch eine Schulanmeldung vorgenommen haben.
In einem Gespräch mit Ihnen versuchen wir dann herauszufinden, ob eine Einschulung zu diesem Zeitpunkt angeraten ist, oder ob eine Zurückstellung vom Schulbesuch ausgesprochen werden sollte.
Die letztendliche Entscheidung über Einschulung oder Zurückstellung trifft die Schulleitung.


Informationsaustausch zwischen Kindertagesstätte und Grundschule

Seit der letzten Schulgesetznovelle gilt für den Schulbereich, dass für jede Schülerin und für jeden Schüler Dokumentationen über die individuelle Lernentwicklung anzulegen sind und dass diese auch den weiterführenden Schulen zugestellt werden. Für den Bereich der Informationsweitergabe zwischen Kindertagesstätte gilt dieses prinzipiell auch, allerdings mit der Einschränkung, dass Eltern dem zustimmen müssen.
Unser Förderkonzept sieht vor, dass wir so schnell wie möglich individuelle Lernhemmnisse diagnostizieren wollen, um dann frühzeitig den entsprechenden Kindern Hilfen anbieten zu können. Von daher wäre es im Sinne jedes Kindes wünschenswert, wenn wir diese Vorinformationen von den Kindertagesstätten erhalten könnten.

 

Kennenlernen der Schule


Einige Wochen vor Ende des Schuljahres kommen die Kindergartengruppen mit den Kindern, die nun bald eingeschult werden, zu Besuch in die Grundschule am Storchennest. Die Kinder haben so die Gelegenheit, das Gebäude und das Schulgelände kennenzulernen und schon einmal in den Unterricht eines
1. Schuljahres hinein zu schnuppern. Gegenbesuche der ersten Klassen in ihren ehemaligen Kindertagesstätten sind in dieser Zeit ebenfalls vorgesehen. Auch die Kolleginnen und Kollegen, die eine erste Klasse übernehmen werden, hospitieren in dieser Zeit im Kindergarten, um ihre künftigen Schulkinder schon einmal kennenzulernen.
In diese Zeit der Vorbereitung fällt auch die Vorbereitung von Patenschaften. Jedes Kind, das bei uns eingeschult wird, erhält einen Paten/eine Patin aus den vierten Klassen. Diese Paten kümmern sich besonders in der Anfangszeit intensiv um die Erstklässler, um das Eingewöhnen in der neuen Umgebung zu erleichtern.


Klassenbildung

In Zusammenarbeit mit den Leiterinnen der Kindertagesstätten werden gegen Ende des Schuljahres die Klassen zusammengestellt. Sie können dabei im Vorfeld einen Wunsch äußern, den wir in aller Regel erfüllen; garantieren können wir dies im Einzelfall jedoch nicht.
Kriterien für die Zusammenstellung der Klassen sind: Wunsch der Kinder, Wohnort, gleichmäßige Verteilung von Jungen und Mädchen, Religionszugehörigkeit, annährend gleiche Größe der Klassen, soziale Gesichtspunkte.
Der erste Elternabend wird in der Woche der Einschulung stattfinden, in der Regel ist dies der Donnerstag vor der Einschulung. Sie erfahren dann, welche Lehrkraft die Klassenführung übernimmt, die letzten Einzelheiten für die Einschulungsfeier werden besprochen und die jeweiligen Lehrkräfte „entführen" sie dann zum ersten Elternabend „Ihrer" Klasse.


Einschulungsfeier

Die Einschulungsfeier findet immer am ersten Samstag des neuen Schuljahres statt.
In Ihrem Fall wird das der 08.09.2012 sein.
Da in Hänigsen immer zwischen 70 und 100 Kinder eingeschult werden, und wir die Feier nicht aufteilen wollen, benutzen wir hierfür die Ballsporthalle, um dem Andrang bei dieser Feier gerecht zu werden.
Beginnen wird wie immer Herr Pastor Halbrügge mit einem Gottesdienst. Danach werden die neuen Schulkinder von Kindern der Grundschule am Storchennest begrüßt und in die Schulgemeinschaft aufgenommen.
Nun kommt der für die Erstklässler sicherlich spannendste Teil: Die erste Schulstunde.
Um diese nicht zu stören und frei vom Einschulungsstress ein wenig plaudern zu können, lädt der Förderverein auf einen Kaffee oder ein Glas Orangensaft ein.


Überblick in tabellarischer Form

Frühjahr 2011

  • Anmeldung für die Einschulung 2012
  • Überprüfung der Kenntnisse in der deutschen Sprache
  • Schulärztliche Untersuchung der Kinder, für die
    Sprachförderung vorgesehen ist.

Ab September 2011

  • Vorschulischer Sprachförderunterricht (nur bei Bedarf)
  • Beginn der schulärztlichen Untersuchungen

Mai/Juni 2012

  • Besuche der Gruppen in der Grundschule am Storchennest
  • Gegenbesuche der Erstklässler in den Kindertagesstätten
  • Überprüfung der Kann - Kinder auf Schulfähigkeit
  • Klassenbildung

Juni 2012

  • Post aus der Grundschule: Einladung zum Elternabend
  • Einladung zur Einschulungsfeier, .....
Zuletzt aktualisiert am Montag, 28. Februar 2011