Startseite Schulleitungsinfos Meldungen Wahl zum Schulvorstand
Wahl zum Schulvorstand Drucken
Geschrieben von: Gert Ziball   
Donnerstag, 13. August 2009

 

 

 

Vorstand des Schulelternrates

Anke Brunnenberg Henning Giesemann Simone Bürger

Richtweg 11 Krausenburg 1 Altmerdingser Str. 9 a

31311 Uetze-Hänigsen 31311 Uetze-Hänigsen 31311 Uetze-Hänigsen

Tel.: 05147 - 975972 Tel.: 05147 - 72111 Tel.: 05147- 720150

Informationen zur Wahl des Schulverstandes

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

am 10.09.2009, ab 20.30 Uhr werden im Rahmen der Elternratsversammlung auch die Elternvertreter für den Schulvorstand gewählt. Wählbar sind alle Erziehungsberechtigten, deren Kinder die Grundschule am Storchennest in Hänigsen besuchen. Interessenten für ein Amt im Schulvorstand melden sich bitte bei dem Vorstand des Schulelternrates. Direkt vor der Wahl erhalten die Bewerber die Möglichkeit, sich der Wahlversammlung kurz vorzustellen. Stimmberechtigt sind die Mitglieder des Elternrates und deren Vertreter. Anliegend nun einige Informationen zum Schulvorstand. Für weitere Informationen stehen ihnen die oben genannten Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

 

 

Der Schulvorstand


Wie setzt sich der Schulvorstand zusammen?

  • § Die Anzahl der Mitglieder eines Schulvorstandes errechnet sich nach den Vollzeitbeschäftigten der jeweiligen Schule.
  • § Die Vertreter der Lehrkräfte einschließlich des Schulleiters bilden die eine Hälfte der Mitglieder, die Vertreter der Eltern (an anderen Schulformen auch der Schüler) die andere Hälfte.
  • § Die Mitglieder werden jeweils für 2 Jahre gewählt.
  • § Die Vertreter der Lehrkräfte und deren Stellvertreter werden in der Gesamtkonferenz gewählt.
  • § Die Vertreter der Eltern und deren Stellvertreter wählt der Schulelternrat.
  • § Alle Erziehungsberechtigten, die ein Kind an der Schule haben können sich für den Schulvorstand bewerben.
  • § Der Schulleiter ist Vorsitzender der Konferenz, bei Stimmengleichheit gibt seine Stimme den Ausschlag.
  • § Der Schulvorstand tagt nicht öffentlich.
  • § Der Schulträger kann mit beratender Stimme und Antragsrecht an den Sitzungen teilnehmen.
  • § Der Schulvorstand kann weitere Personen als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht berufen, sowie fachkundige Gäste zu Information und Beratung einladen.

Was sind die Aufgaben des Schulvorstandes?

  • § Aufgabe des Schulvorstandes ist, die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.


Zum Beispiel:

  • § Schulprogramm und Leitbild
  • § die Inanspruchnahme der den Schulen eingeräumten Entscheidungsspielräume
  • § Verwendung der Haushaltsmittel
  • § Ausgestaltung der Stundentafel
  • § Anträge zur Genehmigung von Schulversuchen


Folgende Adressen stehen ihnen für weitere Informationen zur Verfügung:

Niedersächsisches Kultusministerium

Schiffgraben 12

30159 Hannover

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

http://www.mk.niedersachsen.de

Im Internet:

http://www.grundschule-am-storchennest.de

Google