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Information zur Neuen Influenza Drucken
Geschrieben von: Gert Ziball   
Montag, 09. November 2009
Aktualisierte Informationen zur Neuen Influenza für Eltern

Liebe Eltern,
seit Beginn der kalten Witterung im Oktober 2009 kommt eine weitere Erkrankungswelle mit dem Erreger der Neuen Influenza (Schweinegrippe) auf uns zu. Das Virus hat sich inzwischen in der Bevölkerung verbreitet. Unter den Infizierten sind auch Schüler/innen und Lehrkräfte. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in den nächsten Wochen und Monaten weiterhin mit Fällen von Neuer Influenza in Schulen zu rechnen ist.

 

Wie erkenne ich, ob jemand an der Neuen Influenza erkrankt ist?
Bei der Neuen Influenza treten in der Regel folgende Krankheitszeichen gemeinsam auf:
• plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl mit Fieber ≥ 38°C, teilweise mit Schüttelfrost
und
• Husten
Zusätzlich kann es auch zu Muskel-, Glieder- und/oder Kopfschmerzen oder Halsschmerzen
kommen.
Die Neue Grippe verläuft bisher überwiegend milde und oft nur mit einem Teil der oben
beschriebenen typischen Krankheitszeichen. Bei Personen mit chronischen Vorerkrankungen (z.B. chronische Krankheiten der Atemwegsorgane, des Herzkreislaufsystems oder der Immunabwehr) sowie bei Schwangeren und Säuglingen kann es aber auch zu schwereren Verläufen kommen.
Anhand der Krankheitszeichen eines fieberhaften Atemwegsinfektes kann man nicht immer
zweifelsfrei entscheiden, ob es sich um die Neue Grippe handelt oder um eine normale
(saisonale) Grippe oder um einen einfachen grippalen Infekt. Dies ist auch nicht zwingend
notwendig.

Wichtig ist: Ein fieberhafter Atemwegsinfekt sollte zu Hause auskuriert werden!
Was sollten Erkrankte beachten?
Schüler/innen, die an einem fieberhaften Atemwegsinfekt erkrankt sind oder erste Anzeichen
dafür aufweisen, dürfen die Schule nicht besuchen und müssen zu Hause bleiben! So können die anderen Mitschüler/innen und Lehrkräfte vor einer Ansteckung in der Schule geschützt werden. Ein Labornachweis der Neuen Influenza wird dafür nicht benötigt.
Schüler/innen, die zum Unterricht erschienen sind, sollten vorsorglich von diesem
ausgeschlossen werden, wenn ein fiebriger Gesamteindruck bei der betreffenden Person
besteht und/oder anhaltender Husten mit Halsschmerzen bei allgemeinem Krankheitsgefühl
vorliegt. Diese Schüler/innen sollten sich von den anderen getrennt aufhalten, bis sie nach
Hause gehen oder abgeholt werden können. Für die restliche Klasse kann der Unterricht
weitergeführt werden. Erkrankte Schüler/innen sollten, solange sie krank sind, ihr Zuhause nicht verlassen und auch keine Besuche empfangen.
Ein Arztbesuch ist nicht in jedem Fall erforderlich. Dieser sollte von der Schwere der
Erkrankung und der Krankengeschichte des Betroffenen abhängig gemacht werden.
Die unten aufgeführten Verhaltens- und Hygieneregeln sind zu beachten. Insbesondere müssen besonders gefährdete Personen (Kleinkinder, Schwangere und Personen mit chronischen Krankheiten (z.B. Asthma)) vor einer Ansteckung geschützt werden. Diese Personen sollten zum eigenen Schutz vor einer Infektion mit der Neuen Influenza geimpft sein.

Ein Labornachweis für eine Influenza-Erkrankung ist nicht unbedingt erforderlich.
Erkrankte Schüler/innen dürfen erst wieder zur Schule, wenn sie mindestens einen Tag
fieberfrei sind (unter der Voraussetzung, dass keine fiebersenkenden Medikamente
eingenommen wurden), sie sich wieder wohl fühlen und fähig sind, an den normalen
Schulaktivitäten teilzunehmen.
Für die Rückkehr an die Schule ist kein ärztliches Attest notwendig.

Was sollten Schüler/innen beachten, wenn in ihrer Klasse Krankheitsfälle aufgetreten
sind?
Gesunde Schüler/innen können weiter die Schule besuchen, auch wenn Krankheitsfälle in ihrer Klasse aufgetreten sind. Sie sollen sich sorgfältig beobachten, um Zeichen einer Ansteckung zeitnah zu erkennen.
Schüler/innen mit chronischen Vorerkrankungen (s.o.) sollten zum eigenen Schutz vor einer
Infektion mit der Neuen Influenza geimpft sein.

Was sollten Geschwister von erkrankten Schülern/Schülerinnen beachten?
Geschwister von erkrankten Schülern/Schülerinnen können ebenfalls weiterhin die Schule oder den Kindergarten besuchen, solange bei ihnen keine Symptome bestehen. Sie sollen sich sorgfältig beobachten, um Zeichen einer Ansteckung zeitnah zu erkennen.

Welche Hygiene- und Verhaltensregeln sollten eingehalten werden?
• Mehrmals tägliches Händewaschen mit Seife für 20 Sekunden.
• Geschlossene Räume 3-4 Mal täglich für jeweils 10 Minuten lüften.
Erkrankte sollten darüber hinaus unbedingt die folgenden Verhaltensregeln beachten.
• Möglichst Abstand zu anderen Personen /Familienmitgliedern halten. Wenn räumlich möglich,
• Schlafen und Aufenthalt in räumlicher Trennung der Erkrankten zu Nicht-Erkrankten.
• Beim Husten und Niesen von anderen Personen Abstand halten und am besten ein
• Papiertaschentuch vor den Mund halten, das nach Gebrauch in den Abfall entsorgt wird.
• Anschließend möglichst die Hände waschen. Wenn kein Papiertaschentuch zur Verfügung steht,
• sollte in den Ärmel gehustet und geniest werden (nicht in die Hand!).
• Auf Körperkontakte wie Umarmen, Küssen, Händeschütteln usw. verzichten.
• Nicht das Besteck, Trinkgefäße oder Geschirr mit anderen teilen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Schule oder in der Öffentlichkeit wird weiterhin nicht empfohlen, da ein wirksamer Schutz vor einer Ansteckung im alltäglichen Leben damit nicht erreicht werden kann.

Sind in der jetzigen Situation Schul- oder Klassenschließungen notwendig?
Die derzeitige Situation (s.o.) rechtfertigt es nicht, die Schließung von Schulklassen oder
Schulen aus infektiologischer Sicht zu veranlassen. Durch diese Maßnahme kann gegenwärtig weder das Ansteckungsrisiko der Schüler bzw. Lehrkräfte gesenkt, noch generell die weitere Ausbreitung des Virus eingedämmt werden.
Diese Empfehlungen zur Neue Influenza in Schulen basieren auf dem derzeitigen Wissenstand. Wenn neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese Empfehlungen entsprechend angepasst. Das zuständige Gesundheitsamt vor Ort steht für eine Beratung und weitere Hilfestellung zur Verfügung.

 

 


Gert Ziball, Rektor