| Anmeldetermine zu den weiterführenden Schulen in der Gemeinde Uetze |
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| Geschrieben von: Gert Ziball |
| Montag, 12. April 2010 |
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Gymnasium Uetze - Hauptschule Uetze - Realschule Uetze Marktstraße 6, 31311 Uetze
An die GS Dollbergen GS Eltze GS Hänigsen GS Uetze
Anmeldetermine zu den weiterführenden Schulen in der Gemeinde Uetze
1. Anmeldung für die Hauptschule Uetze, Marktstraße 6, 31311 Uetze, Tel. 05173/9826-50 im Sekretariat (Raum 101):
Montag, 07.06. bis Mittwoch, 09.06.10 in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Zusätzlich Mittwoch, 09.06.10 in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr.
Zur Anmeldung bitte Geburtsurkunde, letztes Zeugnis und Schullaufbahnempfehlung mitbringen.
2. Anmeldung für die Realschule Uetze, Marktstraße 6, 31311 Uetze, Tel.: 05173/9826-30, Sekretariat, Raum 201 (1. Obergeschoss Haupttreppenhaus). (Sie haben die Möglichkeit, Vordrucke für die Anmeldung nebst Anlagen unter www.realschule-uetze.de à Eltern à Formulare herunter zu laden, in Ruhe zu Hause auszufüllen und unterschrieben zur Anmeldung mitzubringen.)
Montag, 07.06. bis Mittwoch, 09.06.10 in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr. Zusätzlich Dienstag, 08.06. und Mittwoch, 09.06.2010 in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr.
Zur Anmeldung bitte Geburtsurkunde, letztes Zeugnis und Schullaufbahnempfehlung mitbringen.
3. Anmeldung für das Gymnasium Uetze, Marktstraße 6, 31311 Uetze, Tel. 05173/9826-10, im Sekretariat (Raum 120). (Vordrucke für die Anmeldung unter www.gymnasium-uetze.de à Aktuelles-Anmeldung)
Montag, 07.06.2010 bis Mittwoch, 09.06.2010 in der Zeit von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Zusätzlich Montag, 07.06. und Mittwoch, 09.06.2010 in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr.
Zur Anmeldung bitte Geburtsurkunde, letztes Zeugnis und Schullaufbahnempfehlung mitbringen.
Hinweis an die Erziehungsberechtigten für die Ausleihe von Lernmitteln im Schuljahr 2010/11: Sind Sie leistungsberechtigt nach dem · Sozialgesetzbuch Zweites Buch -Grundsicherung für Arbeit Suchende- · Sozialgesetzbuch Achtes Buch -Heim- und Pflegekinder- · Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch –Sozialhilfe- · Asylbewerberleistungsgesetz so sind Sie im Schuljahr 2010/11 von der Zahlung des Entgelts für die Ausleihe befreit. Der Nachweis ist bis zur festgelegten Zahlungsfrist zu erbringen (durch Vorlage des Leistungsbescheides oder durch eine Bescheinigung des Leistungsträgers). Sind Sie erziehungsberechtigt für mehr als zwei schulpflichtige Kinder und beantragen eine Ermäßigung des Entgeltes für die Ausleihe, so ist der Nachweis ebenfalls ist bis zur festgelegten Zahlungsfrist zu erbringen (durch Vorlage der Schülerausweise oder entsprechender Bescheinigungen). Bitte bringen Sie entsprechende Bescheinigungen zur Anmeldung mit!
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